Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Schleswig-Holstein
Die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Schleswig-Holstein ist beschlossen und gilt ab dem 1. Juli 2026 landesweit. Damit führt Schleswig-Holstein erstmals einheitliche Regeln für Katzenhalterinnen und Katzenhalter ein, die ihren Tieren unkontrollierten Freigang ermöglichen. Betroffen sind Katzen, die nach draußen dürfen und fortpflanzungsfähig sind. Sie müssen künftig kastriert, per Mikrochip gekennzeichnet und in einem anerkannten Haustierregister … Weiterlesen